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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der framelocker GmbH

1. Gegenstand und Umfang der Leistungen

1.1 Die framelocker GmbH bietet professionelle 3D-Visualisierungsdienstleistungen an. Der genaue Umfang und die spezifischen Merkmale der Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Vertragsinhalt und den entsprechenden Vertragsdokumenten und Anlagen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden in Verbindung mit unserer Annahme zustande.

2. Vertragsabschluss und Vorauszahlung

2.1 Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden, der von der framelocker GmbH angenommen wird.

2.2 Bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen kann eine Vorauszahlung vereinbart werden. Die genauen Modalitäten werden im Vertrag festgelegt.

3. Leistungsbeschreibung und Änderungen

3.1 Die framelocker GmbH erbringt die vereinbarten 3D-Visualisierungsdienstleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Der genaue Umfang der Leistungen wird in den Vertragsdokumenten und zugehörigen Anlagen festgelegt.

3.2 Änderungen in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der vereinbarten Leistungen können vereinbart werden, sofern sie zumutbar sind und andere vertragliche Regelungen davon betroffen sind. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von der framelocker GmbH erbrachten Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

4.2 Der Erfolg der Dienstleistung hängt von der angemessenen Mitwirkung des Kunden ab. Bei fehlender oder unzureichender Mitwirkung verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend. Zusätzliche Aufwände aufgrund fehlender Mitwirkung sind vom Kunden zu vergüten.

5. Rechte und Nutzungsrechte

5.1 Die framelocker GmbH überträgt dem Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten 3D-Visualisierungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

5.2 Die Rohdaten verbleiben bei der framelocker GmbH und sind nicht Teil der Nutzungsrechte, es sei denn, es wurde schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach dem vereinbarten Zeitaufwand oder den vereinbarten Pauschalpreisen. Reisezeiten, Reisekosten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung kann eine Vorauszahlung vereinbart werden. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Vertrag festgelegt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die framelocker GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen. Bei Mängeln hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.2 Die Haftung der framelocker GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist in ihrem Umfang auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Vertraulichkeit

Die framelocker GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Kündigung des Vertrags ist beidseitig mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit möglich, sofern keine abweichende Kündigungsregelung im Vertrag vereinbart wurde.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der framelocker GmbH.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Zuletzt aktualisiert: 04. Juli 2023